Kinderfreundliche Kommune
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Herzlich willkommen in Gechingen!
Die kinder & familienfreundliche Kommune im Landkreis Calw

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Aktuelles

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Häußler gab bekannt, dass die Rechtmäßigkeit des Haushaltsplanes 2019 vom Landratsamt Calw festgestellt wurde.

Frau Gerlach gab bekannt, dass heute die Geschäftsräume in der Calwer Straße 14 von der Post bezogen und eingerichtet wurden. Die Filiale wird voraussichtlich am Freitag, den 24.05.2019 eröffnen. Wie geplant, soll die Post in der Calwer Straße 14 nur übergangsweise bis Juli sein und anschließend in die Räume in der Hauptstraße umziehen.


Einwohnergespräch

Ein Einwohner erkundigte sich, wie viele Flüchtlinge die Gemeinde im Gebäude Calwer Straße 31 aufgenommen hat und wie viel Geld die Gemeinde für die Einrichtung des Gebäudes investiert hat.
Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass letzte Woche am Dienstag eine 14-köpfige afghanische Familie in das Haus umgezogen sei. Die Personen sind bereits seit ca. einem Jahr in Deutschland und waren bisher in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bad Liebenzell untergebracht. Die Kinder seien auch bereits im Kindergarten und in den Schulen angemeldet. Außerdem sprechen die Kinder sehr gut Deutsch.
Herr Braun ergänzte bzgl. der Kosten, dass ca. 30.000 € Baukosten bisher investiert wurden und für die Ausstattung nochmals ca. 15.000 €. Allerdings liegen noch nicht alle Rechnungen vor, sodass die Beträge abschließend genannt werden können. Hierzu wird noch eine Abrechnung im Technischen Ausschuss vorgestellt.


Neubau Kindergarten Wolfswiesen – Vorstellung der Auslobung Teil A

Frau Siegele erläuterte anhand der Drucksache die Auslobung Teil A, die Besetzung der Gremien sowie den weitern geplanten Ablauf.
Sie ergänzte, dass für den Modellbau ca. 5000€ für 15 Modelle gerechnet werden müssten.
Für die Honorare der Preisrichter müsste man von ca. 2000€ pro Person ausgehen. Es wird 5 Fachpreisrichter und 2 Stellvertreter geben.

Der Gemeinderat tauschte sich bzgl. der Besetzung des Auswahlgremiums sowie des Preisgerichts aus.
Dipl.-Ing. Ursula Hüfftlein-Otto, Architektin (OHO-Architekten, Stuttgart) sowie Dipl.-Ing. Andreas Adler, Architekt (Adler + Retzbach, Karlsruhe) wurden vom Gemeinderat für das Auswahlgremium vorgeschlagen.
Als erster Nachrücker für das Auswahlgremium wurde Dipl.-Ing. Caterina Lamott, Architektin (Lamott Architekten, Stuttgart) und als zweiter Nachrücker Dr.-Ing. Eckart Rosenberger, Architekt und Stadtplaner, Fellbach, vorgeschlagen.

Für das Preisgericht wurden folgende vier Architekten vorgeschlagen:
-    Prof. Mathias Hähnig, Architekt (HÄHNIG I GEMMEKE – Freie Architekten BDA, Tübingen)
-    Dipl.-Ing. Gerhard Lieb, Architekt (Lieb + Lieb Architekten BDA, Freudenstadt)
-    Dipl.-Ing. Oliver Braun, Architekt (Ackermann + Raff Architekten und Stadtplaner, Tübingen/Stuttgart)
-    Dipl.-Ing. Susanne Eberhard, Architektin und Stadtplanerin (evaplan Architektur + Stadtplanung, Karlsruhe)
Dipl.-Ing. Tim-Felix Kilian, Architekt (Kilian + Partner Architekten, Stuttgart) wurde als stellvertretender Preisrichter vorgeschlagen.

Folgende Architekten wurden als Ersatzpersonen vorgeschlagen:
1.    Nachrücker: Dipl.-Ing. Gabriele D’Inka, Architektin (D’Inka Scheible Hoffmann Architekten, Fellbach)
2.    Nachrücker: Prof. Sibylle Käppel-Klieber, Architektin (Käppel + Klieber freie Architekten, Stuttgart)
3.    Nachrücker: Dipl.-Ing. Afshin Arabzadeh, Architektin (weinbrenner.single.arabzadeh.
Architektenwerkgemeinschaft, Nürtingen)
4.    Nachrücker: Dipl.-Ing. Odile Laufner, Architektin und Stadtplanerin (Laufner + Ernst Freie Architektinnen und Stadtplanerinnen, Stuttgart)

Als Landschaftsarchitekt für das Preisgericht wurde Dipl.-Ing. Stefan Fromm, Freier Landschaftsarchitekt (Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen) vorgeschlagen.
Dipl.-Ing. Elke Ukas, Landschaftsarchitektin (Elke Ukas Landschaftsarchitekten, Karlsruhe) wurde als Stellvertreterin vorgeschlagen.

Das Büro dorner + partner, Altensteig wurde als „gesetzter“ Teilnehmer vorgeschlagen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die vier örtlichen Architekten aus Gechingen (Wolf, Schwarz, Heim und Pritsch) anzufragen, ob von diesen die Kriterien erfüllt werden, damit sie gesetzt werden können.

Frau Siegele erklärte, dass es sein könnte, dass Büros, welche vom Gremium für das Preisgericht ausgewählt wurden, lieber selbst beim Wettbewerb mitmachen möchten. Dann können diese Büros keine Teilnehmer im Preisgericht sein.
Frau Siegele schlug vor, diese Büros dann direkt zu setzen.

Von Herrn Bürgermeister Häußler wurde angeregt, dass mindestens drei Büros gesetzt werden sollen.

Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.


Lokale Hochwasserschutzmaßnahmen – Beauftragung von Planungsleistungen, Tragwerksplanung

Herr Bürgermeister Häußler informierte zum aktuellen Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen und verwies auf den ausführlichen Artikel im Schwarzwälder Boten vom 15.05.2019.
Er erklärte die Zweigliederung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese bestehen zum einen aus den Lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen und zum anderen aus dem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit dem Regenwasserkanal.
Das Ing. Büro Wald + Corbe sei am Arbeiten. Die Pläne für das Hochwasserrückhaltebecken seien so gut wie fertig. Aufgrund des geforderten Regenwasserkanals haben wir mittlerweile drei Jahre verloren. Der Regenwasserkanal soll nach Einschätzung der Verwaltung nach dem Hochwasserrückhaltebecken gebaut werden. Dies muss noch mit dem Landratsamt abgestimmt werden.
Herr Bürgermeister Häußler erklärte weiter, dass aktuell die Bestandsvermessung des Regenwasserkanals laufe. Wenn dies fertig und ausgewertet ist, sollen Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattfinden.
Die Trasse wurde bereits vom Gemeinderat festgelegt (über den Fleckenparkplatz).
Wenn alle erforderliche Arbeiten, nicht nur die von Wald + Corbe, sondern auch die Statik, Baugrunduntersuchung und Artenschutz, wird die Entwurfsplanung im Gemeinderat vorgestellt. Der bisher geplante Zeitplan ließ sich leider nicht halten.
Nach Einschätzung von Herr Dr. Kühn können die lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen (Entwurfsbilligung) im 4. Quartal 2019 behandelt werden.
Der Entwurf bzgl. HRB mit Regenwasserkanal kann im nächsten Jahr 2020 behandelt werden.

Von einem Gemeinderat wurde ein Zwischenbericht der bisher gezahlten Kosten für den Hochwasserschutz, Planungs- sowie Baukosten, gefordert.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Bürgermeister Häußler dass die Kreuzung Stammheimer Weg / Talstraße auf der K4300 nicht Gegenstand der Baumaßnahme, für die nächste Woche der Spatenstich stattfindet, sei. Somit gebe es keine Kollision bzgl. der Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Kienzle.


Herr Braun stellte die Drucksache vor:
Die lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen werden beim Büro Wald + Corbe momentan in Richtung Entwurfsplanung bearbeitet bzw. weitergeplant. Bei den lokalen Maßnahmen sind Aufweitungen/Querungen der Gewässer geplant, bedingt dadurch kommt es auch zu Vergrößerungen von Durchlässen (Bauwerken).

Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt über die genannten Bauwerke bzw. ist abhängig von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung.

Entsprechend der Honorarordnung entwickelt sich die Honorarzone II Mindestsatz (Tragwerke mit leichtem Schwierigkeitsgrad). Vorgeschlagen wird eine stufenweise Beauftragung, momentan reicht die Beauftragung (über Vertrag) Leistungsphase I bis III.

Bei geschätzten anrechenbaren Kosten von rund 779.000 Euro der Baukostenkonstruktionen ist mit einem geschätzten Gesamthonorar der Leistungsphasen I bis VI, von 52.048,93 Euro auszugehen.

Auf Nachfrage erläuterten Herr Bürgermeister Häußler und Herr Braun, dass die geplante Zeitachse sich nicht so einfach benennen lässt. Die Entwurfsplanung werde transparent im Gemeinderat vorgestellt. Nach dem Baubeschluss müssen noch Grundstückserwerb, wasserrechtliches Verfahren und Zuschussantrag abgewickelt werden. Daher kann die genaue Zeitachse nicht benannt werden. Die Statik müsste in wenigen Wochen erledigt sein, damit im 4. Quartal 2019 die lokalen Hochwasserschutzmaßnahmen im Gremium behandelt werden können. Die Statik muss nicht vom Gemeinderat gebilligt werden.
Im Herbst wird es eine Sitzung mit Grundinformationen an alle Gemeinderäte geben. In der darauffolgenden oder spätestens übernächsten Sitzung (in jedem Fall noch im 4. Quartal 2019) soll die Entwurfsbilligung auf der Tagesordnung sein.

Herr Braun ergänzte zur Drucksache, dass die genannten Zahlen in der Sitzungsvorlage vom Stand aus der Vorplanung von November 2013 stammen.

Herr Bastl erklärte auf Nachfrage, dass die Kosten der Finanzposition Hochwasser aus dem System ausgelesen werden können. Es wird eine Auflistung zusammengestellt, welche von Herrn Bastl an alle Gemeinderäte verschickt wird.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme die Vergabe der Planungsleistungen in Höhe von 52.048,93 Euro an Büro Bugenings aus Calw zu vergeben.


Verschiedenes

Auf Nachfrage erklärte Frau Gerlach, dass aufgrund des Ausbaus der K4300 die verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung der Straße für den Zeitraum 27.05.2019-30.04.2020 beantragt wurde.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gechingen

Calwer Straße 14
75391 Gechingen

Telefon 0 70 56 / 201-0
Telefax 0 70 56 / 201-44 und 201-37

  info@gechingen.de

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