Aktuelles

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Häußler gab bekannt, dass der Bauhof seinen neuen Unimog in Betrieb genommen hat.

Herr Bürgermeister Häußler äußerte seinen Unmut bzgl. der Eröffnung der Postfiliale in Gechingen. Es war geplant, dass die Post in den Räumlichkeiten der Calwer Straße 14 übergangsweise eine Filiale eröffnet. Die Verwaltung habe den Eindruck, dass auf Zeit gespielt wird, damit die Post direkt in der Hauptstraße eröffnen kann. Herr Häußler ergänzt, dass die Post eine gesetzliche Pflicht habe, eine Postfiliale bei unserer Gemeindegröße vorzuhalten. Diese Vorgabe werde schlicht ignoriert.


Einwohnergespräch

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Ehrung von Herr Gemeinderat Mörk für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit durch den Gemeindetag Baden-Württemberg

Herr Bürgermeister Häußler ehrte Herrn Gemeinderat Gerhard Mörk für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit und bedankte sich im Namen der Bevölkerung und des Gemeinderats ganz herzlich für sein langjähriges Engagement und den Einsatz seiner Fähigkeiten zum Wohle zur positiven Weiterentwicklung unserer Gemeinde.

Herr Mörk bedankte sich für die Ehrung. Es waren durchaus spannende 20 Jahre im Gemeinderat Gechingen.


Zukünftiger Erddeponiebetrieb – Organisation der Erdanlieferungen

Herr Braun stellte den Sachverhalt vor:
Aktuell werden die Anlieferungen bei der Erddeponie nach Anmeldung und Anliefererklärungen im Rathaus, von dem eingesetzten Betriebspersonal vor Ort aufgenommen und in Form von Anliefererklärungen/Mengennachweise kontrolliert.

In Zukunft soll eine elektrische Lösung mit Schrankensteuerung sowie Anliefer- und Mengenerfassung (Anzahl LKW) eingerichtet werden. Grundlage für eine Schrankenanlage mit Bediensäule ist ein Stromanschluss. Die nächstliegende Trafostation ist neben der Pferdevilla Andreas Schmid zu finden. Nach Angebot der Netze BW (noch nicht abschließend) ist für die Stromzuführung an den Deponiefuß, östliche Richtung (oberhalb Holzhandel Michael Schwarz) von Bruttokosten in Höhe von 48 000 Euro auszugehen.

Eine Möglichkeit (Variante A) ist das Elektrifizieren von zwei Schrankenanlagen im Bereich der Deponiezu- und abfahrten. Das Öffnen und Schließen der Bediensäule wird mittels Induktionsschleife und Lichtschranke geregelt, das Öffnen und Schließen der Schranken wird über einen elektronischen Münzprüfer geführt, drei verschiedene Wertmünzen müssen bei der Anliefererklärung im Rathaus gekauft werden. In Zeiten wo keine Anlieferungen stattfinden, sind die Schranken immer geschlossen. Vorliegendes Angebot der Firma Beisser Metall für die beschriebene Einrichtung sieht einen Bruttopreis in Höhe von 26.822,60 Euro vor.

Eine weitere Möglichkeit (Variante B) ist eine rein EDV basierende Lösung für die Bedienung der Schrankenstationen. Die Schranken können mittels Sprach- und Chipkartenanlage bedient werden. Die Bediensäulen müssten mit Ruftaster, Sprechanlage, Nummerntaster und Chipkartenlesegerät mittels LTE Router über das Internet auf einen Arbeitsplatz im Rathaus aufgeschaltet werden.

Eine Videoüberwachung der Zu- und Abfahrt ist bei beiden Varianten zusätzlich möglich. Auch hier müsste eine Aufschaltung auf einen Arbeitsplatz im Rathaus erfolgen.

Die Anschaffungskosten der Säulen liegen bei rd. 20.000 Euro; ein monatlicher Remoteservice liegt bei ca. 200 Euro; Einrichtungen und Montieren vor Ort sind mit Kosten in Höhe von 6.500 Euro anzusetzen.


Ein Gemeinderat fragte, ob man unbedingt zwei Schranken braucht und ob es nicht möglich wäre, an der gleichen Schranke auszufahren, wie man einfährt.
Herr Braun antwortete, dass aufgrund der Fahrbewegungen zur und weg von der Erddeponie, sowie innerhalb des Deponiegeländes zwingend zwei separate Ein- und Ausfahrten vorhanden sein müssen.

Ein Gemeinderat hält einen Münzapparat für nicht sinnvoll. Der Aufwand sei geringer, wenn eine Chipkarte ausgegeben wird, welche dann am Ende abgerechnet werde.
Herr Braun hält den Münzeinwurf für robuster. Eine Routerverbindung ins Rathaus sei nicht so stabil.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gefragt, ob man die Schranken nicht auch solar betrieben werden können.
Herr Braun erläuterte, dass bei mehreren Wochen ohne Sonne die Leistung dann nicht stabil sei.

Mehrere Gemeinderäte sprachen sich für die modernere Variante mit einer Chipkarte aus.

Ein Gemeinderat regte an, dass bevor die Beteiligung von Herrn Schwarz nicht klar ist, man nicht endgültig beschließen kann.

Herr Bürgermeister Häußler brachte vor, dass eine Sprechbindung mit Ruftaste personell im Rathaus nicht leistbar sei. Außerdem sei der Verwaltung keine Erddeponie bekannt, die so etwas praktiziert.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, dass grundsätzlich ein Stromanschluss zur Erddeponie verlegt werden soll.
Ein Gemeinderat schlug Variante C vor: Eine Bedienung der Schranke mittels Mobiltelefon bzw. App oder QR-Code. Diese Variante soll von der Verwaltung weiter geprüft werden, daher werden weitere Beschlüsse vertagt.

Herr Braun erläuterte, dass bei der EnBW ein Antrag für einen Stromanschluss gestellt werden muss. Die Bearbeitungsdauer hierfür beträgt ca. 3-4 Wochen. Vor der Sommerpause kann das Thema somit geklärt werden.


Antrag des Gemeinderats zur Einführung einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnhäusern und Wohnbauplätzen in der Gemeinde Gechingen

Frau Gerlach stellte den Sachverhalt vor:
In der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2019 wurde der Verwaltung ein von zehn Gemeinderätinnen und Gemeinderäten unterschriebener Antrag zur Einführung einer „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnhäusern und Wohnbauplätzen in der Gemeinde Gechingen“ übergeben. Laut dem Antrag soll es u.a. möglich sein, leerstehende Wohnhäuser und unbebaute Wohnbauplätze bei Eigentümern als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldbuße zu beanstanden.

Per Satzung kann die Gemeinde nur die in § 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) aufgezählten Tatbestände regeln, wie bspw. Wohnraum, welcher länger als sechs Monate leer steht. Für die Verpflichtung des Eigentümers einen unbebauten Wohnbauplatz zu verkaufen oder selbst zu bebauen, gibt es im ZwEWG keine Rechtsgrundlage. Dies ist durch das ZwEWG nicht durchsetzbar.

Grundsätzlich ist die Einführung einer solchen Satzung möglich, da das Gesetz für alle offen ist; allerdings sei laut einem Bericht der Landesregierung über das ZwEWG das Gesetz vor allem für Groß- und Universitätsstädte und Gemeinden in Ballungsräumen wichtig.

Auf der anderen Seite muss auch die Umsetzung der Satzung bedacht werden. Die Erhebung sowie die weitere Bearbeitung benötigt zwingend weiteres Personal.

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, in der Gemeinde Gechingen keine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum einzuführen. Gechingen würde nicht ins „System“ der Großstädte und Ballungsräume passen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und auf Wiedervorlage am 01.06.2021 zu nehmen.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass die Verhältnismäßigkeit für eine solche Satzung sowie die Durchsetzung eines Baugebots nach § 176 Baugesetzbuch (BauGB) in Gechingen nicht gegeben sei. In Gechingen bestehe kein Handlungsbedarf in diese Richtung.

Von einem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Beschluss zu ergänzen, dass „zunächst“ keine Satzung in Gechingen eingeführt werden soll.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, das Förderprogramm Altort wieder häufiger bekannt zu machen, da es vielen Bürgern nicht bewusst sei.

Herr Bastl erläuterte, dass das Förderprogramm einmal im Quartal im Mitteilungsblatt bekannt gemacht wird. Aktuell liege auch ein Antrag vor, welcher allerdings noch nicht bearbeitet sei.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, in der Gemeinde Gechingen zunächst keine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnhäusern gem. des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) einzuführen.
Zusätzlich soll das Thema auf Wiedervorlage auf 01.06.2021 gesetzt werden, um dann nochmals über dieses gesamte Thema zu sprechen


Annahme von Spenden im 1. Quartal 2019

Herr Bastl stellte die zwei eingegangenen Spenden im 1. Quartal vor.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der in der Drucksache genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.


Verschiedenes

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